Unsere Kosten bleiben für Sie transparent!

Dem jeweiligen Gegenstandswert ist in der unten stehenden Tabelle eine feste Gebührenhöhe zugeordnet.

Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR
300
600
900
1.200
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
13.000
16.000
19.000
22.000
25.000
30.000
35.000
25
45
65
85
105
133
161
189
217
245
273
301
338
375
412
449
486
526
566
606
646
686
758
830
40.000
45.000
50.000
65.000
80.000
95.000
110.000
125.000
140.000
155.000
170.000
185.000
200.000
230.000
260.000
290.000
320.000
350.000
380.000
410.000
440.000
470.000
500.000
902
974
1046
1123
1200
1277
1354
1431
1508
1585
1662
1739
1816
1934
2052
2170
2288
2406
2524
2642
2760
2878
2996

Wenn wir Ihre Interessen gegenüber Dritten außergerichtlich wahrnehmen, können folgende Gebühren anfallen:
• Eine Geschäftsgebühr
• Eine Einigungsgebühr

b) die gerichtliche Vertretung
Auch hier ist der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung maßgeblich. Für die erste Instanz können folgende Gebühren anfallen
• Eine 1,3 Verfahrensgebühr
• Eine 1,2 Terminsgebühr
• Eine 1,0 Einigungsgebühr

Neben den oben genannten Gebühren ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Auslagenpauschale von maximal € 20,00 zu berechnen. Die Summe aus Gebühren und Auslagenpauschale ist, um die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erhöhen.

Zu den Besonderheiten des Arbeitsrechts gehört es, dass keine Partei in der 1. Instamz die Kosten der Gegenseite erstattet. Das bedeutet für Sie: Auch wenn die Kündigung unwirksam ist und Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie die für Ihre Rechtsverteidigung angefallenen Kosten selbst tragen, auch wenn die Kündigung unwirksam ist.

Rechtsschutz
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird die Assekuranz in der Regel die Kosten des Rechtsstreits übernehmen . Die Erteilung einer Deckungszusage hängt jedoch von den zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung getroffenen Vereinbarungen ab, insbesondere von den sogenannten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.

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