Unsere Kosten bleiben für Sie transparent!
Dem jeweiligen Gegenstandswert ist in der unten stehenden Tabelle eine feste Gebührenhöhe zugeordnet.
| Gegenstandswert bis ... EUR | Gebühr ... EUR | Gegenstandswert bis ... EUR | Gebühr ... EUR | |
|
300 600 900 1.200 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 13.000 16.000 19.000 22.000 25.000 30.000 35.000 |
25 45 65 85 105 133 161 189 217 245 273 301 338 375 412 449 486 526 566 606 646 686 758 830 |
40.000 45.000 50.000 65.000 80.000 95.000 110.000 125.000 140.000 155.000 170.000 185.000 200.000 230.000 260.000 290.000 320.000 350.000 380.000 410.000 440.000 470.000 500.000 |
902 974 1046 1123 1200 1277 1354 1431 1508 1585 1662 1739 1816 1934 2052 2170 2288 2406 2524 2642 2760 2878 2996 |
Wenn wir Ihre Interessen gegenüber Dritten außergerichtlich wahrnehmen, können folgende Gebühren anfallen:
• Eine Geschäftsgebühr
• Eine Einigungsgebühr
b) die gerichtliche Vertretung
Auch hier ist der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung maßgeblich. Für die erste Instanz können folgende Gebühren anfallen
• Eine 1,3 Verfahrensgebühr
• Eine 1,2 Terminsgebühr
• Eine 1,0 Einigungsgebühr
Neben den oben genannten Gebühren ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Auslagenpauschale von maximal € 20,00 zu berechnen. Die Summe aus Gebühren und Auslagenpauschale ist, um die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erhöhen.
Zu den Besonderheiten des Arbeitsrechts gehört es, dass keine Partei in der 1. Instamz die Kosten der Gegenseite erstattet. Das bedeutet für Sie: Auch wenn die Kündigung unwirksam ist und Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie die für Ihre Rechtsverteidigung angefallenen Kosten selbst tragen, auch wenn die Kündigung unwirksam ist.
Rechtsschutz
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird die Assekuranz in der Regel die Kosten des Rechtsstreits übernehmen . Die Erteilung einer Deckungszusage hängt jedoch von den zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung getroffenen Vereinbarungen ab, insbesondere von den sogenannten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.
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